Zum Inhalt springen
Geh zurück

So bestätigen Sie ein Diplom in Spanien: eine vollständige Anleitung zur Homologation

Bildung
So bestätigen Sie ein Diplom in Spanien: eine vollständige Anleitung zur Homologation

Die Bestätigung (Nostrifizierung) eines ausländischen Diploms in Spanien hängt von den Zielen des Bewerbers und der Art des Studiums ab. Spanien unterscheidet drei Anerkennungsverfahren:Homologation(Homologación),Äquivalenzerklärung(Declaración de Equivalencia) und convalidación(convalidación). Die Homologation stellt das Diplom dem spanischen Beamten (Grado/Master) gleich und berechtigt zu einem reglementierten Beruf. Die Gleichwertigkeit bestätigt das Bildungsniveau (Grado/Master) nur in akademischer Hinsicht, ohne Berufsrechte. Mit der Bestätigung werden die Credits für abgeschlossene Kurse übertragen (zur Fortsetzung des Studiums).

Zur Bewerbung Sie benötigen beglaubigte Kopien des Diploms und der Bewerbung mit Noten, eine Apostille (oder konsularische Legalisierung) und eine offizielle Übersetzung ins Spanische.Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über „Electronic Büro“ Ministerium für Universitäten (universidades.sede.gob.es). Bei der Einreichung müssen Sie eine Gebühr (tasa 790/107) von 166,50 € entrichten und die Quittung beifügen.

Das Ministerium für Universitäten (Ministerio de Universidades, ehemals Ciencia/M°Educación) bearbeitet Anträge innerhalb von 6 Monaten. Als Ergebnis wird ein „Credential de Homologation“ (Homologationszertifikat) bzw. ein „Certificate de Declaration de Equivalencia“ ausgestellt. Die Entscheidung kann direkt positiv, bedingt (mit der Voraussetzung eines weiteren Studiums/Praxis von bis zu 4 Jahren) oder negativ sein. Im Falle einer bedingten Entscheidung ist die Absolvierung bestimmter Kurse oder Übungen (bis zu 4 Jahre) erforderlich, nach deren Abschluss ein Abschlusszeugnis ausgestellt wird.Im Falle einer negativen Entscheidung kann innerhalb von 2 Monaten Berufung eingelegt werden (recurs reposición). oder Gericht.

Für reglementierte Berufe nach der akademischen Homologation sollten Sie sich an die zuständige Abteilung (Ministerium für Gesundheit, Justiz, Verkehr usw.) wenden, um eine berufliche Akkreditierung zu erhalten. Eine Liste der zuständigen Behörden nach Beruf ist auf der Website des Bildungsministeriums verfügbar.Oft ist eine Berufsprüfung, Erfahrung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erforderlich.

Sprachprüfungen können ebenfalls erforderlich sein. Für die Arbeit in einem reglementierten Beruf benötigen Sie in der Regel Spanisch mindestens Niveau B2; DELE-Zertifikat (Cervantes-Institut) bestätigt Sprachkenntnisse. Für die Einwanderung/Einbürgerung erfordert das spanische System DELE A2 und CCSE (Verfassungstest). DELE/CCSE-Prüfungen werden vom Cervantes-Institut organisiert (Listen der Zentren und Kosten finden Sie auf der Cervantes-Website).

Nachfolgend finden Sie einen detaillierten Aktionsplan, Tabellen und Diagramme.

1. Arten der Anerkennung von Diplomen und ihre Unterschiede

Typ Anerkennung Beschreibung/Zweck Wirkung Anwendbarkeit
Homologation (homologación) Offizielle Gleichstellung eines ausländischen Diploms mit einem spanischen Beamten (Grado oder Máster), mit dem Sie einen reglementierten Beruf ausüben können. Das Diplom erhält alle Wirkungen des Spanischen (akademischer Prof.). Das Recht, einen reglementierten Beruf auszuüben. Für Diplome, die den Zugang zu einem reglementierten Beruf ermöglichen (Medizin, Ingenieurwesen, Recht usw.). Obligatorisch, wenn Sie einen Prof. benötigen. Tätigkeiten in Spanien.
Gleichwertigkeit (declaración de equivalencia) Anerkennung des Bildungsniveaus (Grado/Master) nur akademisch, ohne Abtretung des Anspruchs auf Prof. Aktivität. Das Diplom entspricht im Niveau dem Spanischen (Bachelor/Master). Der Beruf wird nicht eröffnet. Wenn das Ziel darin besteht, die Ausbildung fortzusetzen oder das Niveau ohne Arbeit gemäß den Vorschriften zu bestätigen. Oder wenn ein Diplom zu etwas anderem führt. prof., dann statt Homologation verwenden.
Bestätigung (convalidación) Anrechnung einzelner ausländischer Kurse oder Studienjahre in das spanische Programm. Wissenschaftliche Leistungen werden anerkannt; ermöglicht es Ihnen, Ihr Studium an einer Universität fortzusetzen, ohne die gleichen Fächer zu wiederholen. Wenn das Diplom NICHT ins Spanische „umgewandelt“ werden muss, sondern bestimmte Fächer für ein Studium in Spanien angerechnet werden müssen.

Beispielsweise kann ein Bachelor-Abschluss der GUS in einem nicht reglementierten Fachgebiet als akademisch gleichwertig (Äquivalenz) angesehen werden, berechtigt jedoch nicht zur Ausübung des Berufs. Für einen Arzt ist eine Homologation erforderlich (eröffnet die Berechtigung zur Ausübung des Arztberufs) und darüber hinaus eine Eintragung in das Ärzteregister und eine Approbationskommission.

2. Erforderliche Dokumente und Formate

2. Erforderliche Dokumente und Formate

Für die Homologation/Gleichwertigkeit verlangt die spanische Gesetzgebung (alle Dokumente mit Apostille/Legalisierung und Übersetzung in Spanisch):

Dokument Anforderungen
Reisepass/Personalausweis Kopie des Personalausweises (oder NIE/ID). Dokument zum Nachweis der Nationalität und Identität.
Diplom/Ausbildungszeugnis Beglaubigte Kopie des Diploms (Original zur Überprüfung). Mit Abschlusszeugnis. Apostille (oder konsularische Beglaubigung) beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
Diplomzusatz/Notenerklärung (Suplemento) Offizielles Zeugnis aller abgeschlossenen Kurse, Disziplinen und Noten mit akademischem Siegel. Angegeben wird die Anzahl der Jahre, Stunden oder ECTS-Credits. Übersetzung der Apostille. Wenn es Conv. gäbe. Darlehen von mehr als 15 %, fügen Sie eine Bescheinigung darüber bei.
Prüfungsbescheinigung (falls kein Diplom vorhanden) Wenn die Prüfungen ohne Ausstellung eines Diploms bestanden werden, können Sie eine Abschlussbescheinigung oder eine Bescheinigung über das Bestehen der Prüfungen beifügen.
Zahlungsbeleg Gebühr Zollzahlungsbeleg (Modell 790, Code 107) in Höhe von 166,50 €. Sie können per Bankkarte oder Überweisung bezahlen (IBAN ist auf der Website aufgeführt).
Vollmacht (falls durch einen Vertreter) Notariell beglaubigte Erlaubnis und Reisepass des Vertreters.
Sonstiges: zusätzliche Zertifikate oder Briefe Falls erforderlich – Arbeitsbuch, Erfahrungsnachweis, Credits für die Praxis usw. (von der Behörde verlangt).

Dokumente aus Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, werden mit einer Apostille versehen (ausgestellt vom Außenministerium oder dem Gericht des Landes); der Rest – konsularische Legalisierung bei der spanischen Botschaft. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer (in Spanien oder beglaubigt vom spanischen Konsulat) stammen. Darüber hinaus ist eine Bestätigung der Legitimität von Universitäten/Programmen erforderlich.

Für die Bestätigung(Kursguthaben) sind in der Regel ähnliche Dokumente erforderlich: Diplom (falls verfügbar) und vollständige Zeugnisse, die jedoch über die Universität eingereicht werden müssen (siehe Anforderungen für das jeweilige Spanisch). Universität).

3. Wo und wie man sich bewirbt

Homologations-/Äquivalenzanträge werden online über das elektronische Büro des Ministeriums für Universitäten (Portal „Valida-TE“) eingereicht. Sie müssen sich über die Cl@ve-Systeme registrieren oder über eine elektronische Signatur verfügen. Algorithmus:

Wenn für den Antrag zusätzliche Informationen erforderlich sind, gibt die Behörde 10 Arbeitstage Zeit, um diese zu korrigieren oder bereitzustellen (andernfalls wird der Antrag storniert). Anschließend wird der Fall an ANECA weitergeleitet (Bericht für ≤3 Monate) und eine Entscheidung vorbereitet.

Sie können ihn auch in Papierform einreichen (per Post oder in Registern: „Registro“-Büros des Außenministeriums, örtliche Bildungsämter, Zentralregister von MEISP in C/Los Madrazo 17, Madrid). Ab 2022 wird jedoch alles in elektronische Form überführt: Auch bei der Einreichung „auf Papier“ werden die Unterlagen digitalisiert.

Nach der Einreichung des Antrags kann dieser online nachverfolgt werden (Abschnitt „Consultar estado expediente“).

4. Sprachanforderungen und Prüfungen

Spanische Sprache: Um Berufe mit Kundenpraxis zu homologieren, müssen Sie ausreichende Spanischkenntnisse nachweisen. In der Regel sind je nach Beruf DELE-Zertifikate von mindestens B2 oder C1 erforderlich.

Zur Einbürgerung (als Referenz): Gesetzlich müssen Sie Ihre Spanischkenntnisse auf A2 (DELE) bestätigen und die CCSE-Prüfung (verfassungsrechtliche/soziokulturelle Kenntnisse) bestehen. CCSE und DELE werden vom Cervantes-Institut durchgeführt (siehe Kalender, Zentren und Preise auf der Cervantes-Website). Beispielsweise sind die DELE-Mindestpreise nach Niveau im PDF auf der Website des Instituto Cervantes angegeben (≈130-195 €/Prüfung im Jahr 2026). Die CCSE-Prüfung kostet ca. 85 € (weitere Details auf der Cervantes-Website).

Wohin: In den meisten Ländern gibt es Cervantes-Zentren; in Russland ist dies das Netzwerk des Spanischen Zentrums (Moskau, St. Petersburg usw.). Sie können sich online unter examenes.cervantes.es anmelden.

5. Reglementierte Berufe und ihre Merkmale

Wenn sich das Diplom auf einen Beruf bezieht, der durch spanisches Recht geregelt ist, müssen gesonderte Verfahren eingehalten werden:

  • Zuständige Behörde: Jeder Beruf ist einem Ministerium zugeordnet (Gesundheit, Justiz, Wirtschaft usw.). Zum Beispiel Ärzte und Krankenschwestern – das Gesundheitsministerium, Rechtsanwälte – das Justizministerium, Ingenieure – das Verkehrsministerium oder das Industrieministerium usw. Auf der Website des Bildungsministeriums werden vollständige Listen mit Links zu den entsprechenden Abteilungen veröffentlicht.
  • Zusätzliche Anforderungen: Zusätzlich zur akademischen Homologation kann die Zulassung zum Beruf Folgendes erfordern: Praktikum in Spanien, Anpassungskurse oder Prüfungen (z. B. eine Prüfung zu Kenntnissen der Branchengesetzgebung). In einigen Fällen ist ein Europäischer Berufsausweis (TPE) möglich. Im Gesundheitswesen müssen Sie sich zusätzlich zur Homologation in das nationale Ärzteregister eintragen lassen, in der Anwaltschaft müssen Sie die spanische „Aptitud“-Prüfung bestehen usw. Es wird empfohlen, sich an NARIC oder direkt an die zuständige Behörde zu wenden, um detaillierte Informationen zu einem bestimmten Beruf zu erhalten.
  • Praktische Ratschläge: oft vor Prof. Für die Anerkennung ist der Eintritt in die entsprechende Hochschule (z. B. Colegio de Médicos) oder die Bestätigung des Fehlens disziplinarischer Sanktionen erforderlich.

Hinweis: Für den Zugang zum Studium oder zur Arbeit in der EU nach der Anerkennung lohnt es sich auch, die Anforderungen der Richtlinien (2005/36/EG und 2013/55/EU, Imp. über RD) zu prüfen 581/2017). Beispielsweise genießen EU-Bürger Freizügigkeit ohne zusätzliche Verfahren (Richtlinie 2005/36/EG).

6. Betrachtungsbedingungen und mögliche Ergebnisse

  • Frist: Das spanische Verwaltungsrecht sieht eine Frist von höchstens 6 Monaten für die Entscheidung über einen Antrag vor. Erfolgt die Entscheidung nicht innerhalb dieser Frist, gilt sie gesetzlich als Ablehnung (silencio administrativo negativo). Wenn das Abwarten von Gutachten (ANECA) erforderlich ist, kann die Frist verlängert werden, in der Regel jedoch nicht länger als 6 Monate.
  • Ergebnisse: Die Entscheidung kann sein:
  • Homologation ist vollständig erfüllt – ein Credencial de Homologación wird ausgestellt (offizielles Dokument). Angleichung).
  • Die Homologation ist bedingt – zusätzliche Anforderungen sind angegeben (Praktika, Prüfungen, Kurse). Nach Abschluss von bis zu 4 Jahren wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
  • Gleichwertigkeitserklärung (declaración de equivalencia) – eine Gleichwertigkeitsbescheinigung wird ausgestellt (fügt keine Berufsrechte hinzu, bestätigt aber das Niveau).
  • Ablehnung – Antrag abgelehnt (falsche/unzureichende Unterlagen oder Unmöglichkeit). gleichsetzen).
  • Teilweise Bestätigung: Wenn die Homologation nicht erreicht wird, ist es manchmal möglich, einzelne Kurse durch die Bestätigung (auf Universitätsniveau) anzurechnen. Dies ist beispielsweise praktisch, wenn ein akademischer Teil fehlt.
  • Beschwerde: Im Falle einer Ablehnung oder teilweisen Ablehnung können Sie eine Recursus Reposición (interne behördliche Überprüfung) gemäß Art. 123 des Gesetzes 39/2015. Innerhalb von 2 Monaten kann auch beim Gericht für Verwaltungsrecht Berufung eingelegt werden.

7. Kosten und mögliche Ausgaben

7. Kosten und mögliche Ausgaben

Hauptkosten:

Ausgabenposten Ungefährer Betrag Hinweis
Staatliche Abgabe (tasa 790-107) 166,50 € Für Homologation oder Gleichwertigkeit (Zahlung online oder über Modelo 790). Im Falle einer Ablehnung wird die Zahlung nicht zurückerstattet.
Übersetzung von Dokumenten ≈ 25-50 €/Seite Beglaubigte Übersetzung (mindestens 1-2 Seiten pro Diplom). Die Kosten hängen von der Anzahl der Seiten ab.
Apostille/Legalisierung ≈ 10-15 € / Dokument (Apostille) Gerichtsapostille für Den Haag. Länder Legalisierung (konsularischer Stempel) ist teurer.
DELE/CCSE-Prüfungen DELE: 130–200 € (pro Niveau)CCSE: ~85 € DELE für Niveaustufen A1-C1 (Preise siehe Cervantes). CCSE – fest (Fristen siehe Cervantes).
Sonstige Ausgaben Je nach Fall: Bahntickets zum Konsulat, Notar, zur Bank (bei Zahlung in Spanien), Pass-/Visumfoto usw. Es ist möglich, für die Einreichung von Dokumenten (Konsulargebühren) und zu zahlen ein Beitrag an die Gewerkschaft (z. B. für eine Berufslizenz).

Bei Ablehnung werden die Gebühren nicht zurückerstattet.

8. Abschlussdokument

Nach erfolgreicher Anerkennung wird ein offizielles Referenzdokument ausgestellt:

  • Credential de Homologation– ein Medaillondokument mit Daten: Name, Diplom und dem spanischen Titel, mit dem es gleichgesetzt wird, Einzelheiten der Entscheidung. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um das „spanische Äquivalent eines Diploms“ (es wird jedoch kein Diplom, nämlich eine Gleichstellungsbescheinigung, ausgestellt). Das Zeugnis wird von einem autorisierten Beamten des Ministeriums für Universitäten unterzeichnet. Registrierungsunterlagen im RNTU (Registro Nacional de Titulados) bestätigen die Legitimität.
  • Certificate of Declaration de Equivalencia– wenn nur Gleichwertigkeit beantragt wurde, stellen sie ein Niveauzertifikat (Grado/Master) in Spanisch aus. Es enthält Daten zum ausländischen Diplom und zum Spanischniveau.
  • Bei der Bestätigung das Ergebnis ist die Entscheidung der Universitätskommission (mit einer Note der erbrachten Leistungen).

Beispiele für Anmeldeformulare können beispielsweise im Internet gefunden oder bei Anfragen an das Registro de Universidades (als Referenz) angefordert werden.

9. Praktische Ratschläge und Checkliste

  1. Prüfungsvoraussetzungen: Finden Sie heraus, ob Ihre Fachrichtung für einen reglementierten Beruf gilt (Die Liste befindet sich im Anhang zum RD 889/2022). Wenn nicht, bereiten Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeit und ggf. Anerkennung für das Studium vor.
  2. Dokumentensammlung: Bereiten Sie die Originale des Diploms und der Bewerbungen vor. Apostille/Legalisierung im Voraus. Stellen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische bereit. Bezahlen Sie die Gebühr im Voraus (über Modelo 790-107).
  3. Überprüfung bilateraler Vereinbarungen: Gehen Sie zur Website des Bildungsministeriums „Reconocimiento de títulos por país“ (https://www.educacionyfp.gob.es) und finden Sie Ihr Land. In den Ländern Lat. In Amerika gibt es häufig Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung, die das Verfahren vereinfachen können.
  4. Registrierung in Seda: Erhalten Sie eine digitale Signatur (Cl@ve) oder ein elektronisches DNI/NIE.
  5. Ausfüllen eines Antrags: Auf dem Portal universidades.sede.gob.es das entsprechende Verfahren auswählen (Homologación oder Equivalencia), PDF-Scans aller Dokumente hochladen (siehe Anleitung). Befolgen Sie die Anweisungen (Modell 790-Kontonummer, Kontakt usw.).
  6. Zahlung: Wenn Sie die Zahlung per Modelo 790 wählen, laden Sie das Formular herunter und bezahlen Sie es (siehe Bankadresse auf der Website). Bei Online-Zahlungen geben Sie bitte in den Zahlungsdetails den Namen des Antragstellers an. Fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt die Quittung bei.
  7. Statuskontrolle: Verfolgen Sie nach dem Absenden Ihre Exp. online (das Portal ermöglicht „Consulta expediente“). Reagieren Sie innerhalb von 10 Werktagen auf Anfragen zu fehlenden Dokumenten.
  8. Vorbereitung für zusätzliche. Anforderungen: Wenn Ihnen nach der ersten Prüfung „Voraussetzungen“ (Kurse, Erfahrung, Prüfung) zugewiesen wurden, überprüfen Sie diese sofort bei ANECA oder in der Benachrichtigung. Planen Sie Ihr Studium (an einer spanischen Universität im Rahmen eines Vertrags – auf eigene Kosten oder kostenlose Kurse an Universitäten). Denken Sie daran: Diese Anforderungen müssen spätestens nach 4 Jahren erfüllt werden.
  9. Sprache: Machen Sie bei Bedarf vorab das DELE auf dem erforderlichen Niveau (normalerweise B2). Melden Sie sich für Ihre nächste Cervantes-Sitzung an (Termine finden Sie auf cervantes.es). Bitte beachten Sie, dass DELE-Zertifikate für die Bewerbung nicht erforderlich sind, jedoch möglicherweise nach Abschluss des Prozesses erforderlich sind.
  10. Gewerkschaft/Prüfungen: Erkundigen Sie sich beim zuständigen Ministerium, ob zusätzliche Prüfungen erforderlich sind (z. B. für Ärzte – MIR; für Rechtsanwälte – colegiación). Melden Sie sich für diese Schritte im Voraus an.

10. Ungefähre Zeit und Ergebnis

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 3-6 Monate bis zu einer Entscheidung ob die Dokumente in Ordnung sind. Für die bedingte Homologation müssen Sie einen Zeitraum zur Erfüllung der Anforderungen hinzufügen (bis zu 4 Jahre). Daher kann die volle Anerkennung (einschließlich zusätzlicher Ausbildung) mehrere Jahre dauern.

Als Ergebnis erhalten Sie eine offizielle Anerkennungsurkunde: für die Homologation – credencial de homologación, für die Äquivalenz – Certificate Equivalencia. Dieses Dokument (mit dem Siegel des Institutsministeriums) setzt Ihr ausländisches Diplom einem spanischen Titel/Niveau gleich. Damit können Sie gleichberechtigt mit Inhabern spanischer Diplome offiziell einen Job finden oder sich an einer Universität einschreiben.

Quellen: offizielle Websites des spanischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft, BOE Bulletin (Real Decreto 889/2022), Valida-TE-Portal (ANECA), Instituto Cervantes sowie Gesetzgebungsakte und Regulierungsmaterialien (siehe. Links in der Text).

Neueste Beiträge