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Bildungssystem in Spanien: rechtlicher Status öffentlicher, privater und gemischter Schulen

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Bildungssystem in Spanien: rechtlicher Status öffentlicher, privater und gemischter Schulen

Nach spanischem Recht Der Unterricht für Kinder in der Pflichtschule (im Alter von 6 bis 16 Jahren) ist kostenlos und für alle verpflichtend unabhängig vom Status der Eltern. Dies ist in der Ley Orgánica de Educación (LOE/LOMLOE) verankert, wonach „la enseñanza básica… es obligatoria y gratuita para todas las personas“ ist. Somit kann ein Kind eine öffentliche Schule besuchen, auch wenn die Eltern keine Papiere haben. Das Recht des Kindes auf Bildung wird durch die Verfassung (Artikel 27) und die UN-Kinderrechte (1989) garantiert, und die Einschulung ist kein Privileg, sondern ein gesetzlich verankertes Recht (was durch die Vorschriften über die Nichtzahlung von Gebühren für die Pflichtschulbildung bestätigt wird).

Es gibt drei Haupttypen von Schulen:

  • Publicos (Bundesstaat)
  • Concertados (teilweise staatlich finanziert)
  • Privados

Publicos und Concertados werden vom Staat finanziert (mit Ausnahme einiger zusätzlicher Gebühren), private gehen vollständig zu Lasten der Eltern. In öffentlichen Schulen und Concertados-Schulen ist der Unterricht per Gesetz kostenlos. Die Anmeldung eines Kindes erfolgt über die Kommunalbehörden oder regionale „Unterstützungsdienste für die Schulaufnahme“ (z. B. Servicio de Apoyo a la Escolarización in Madrid) und besteht aus der Einreichung eines Antrags auf Aufnahme in die gewählte Einrichtung. Für die Registrierung benötigen Sie in der Regel: einen Reisepass oder eine Geburtsurkunde eines Kindes, ein Meldedokument (empadronamiento) der Familie, manchmal Libro de Familia oder eine Einkommensbescheinigung (für Leistungen). Für die Zulassung ist kein Impfnachweis gesetzlich vorgeschrieben (Impfung ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen). Nach Einreichung eines Antrags weisen die Bildungsbehörden die Kinder den Schulen zu; Der Empfang basiert auf den Grundsätzen der Nähe und des gleichberechtigten Zugangs unter Berücksichtigung der Prioritäten. Sollten in der gewählten Schule keine Plätze frei sein, erhält das Kind einen Platz in einer anderen – entsprechend den in den regionalen Regelungen beschriebenen Gleichstellungsstandards (zum Beispiel Decreto 21/2020 für Andalusien).

Zusätzliche Dienstleistungen(kostenlose Mahlzeiten, Transport, Spanisch als Zweitsprache) variieren je nach Region. Schulspeisungen werden in vielen Autonomien subventioniert (laut Aussage gibt es „becas comedor“), und für Einwandererkinder gibt es in der Regel „Aula de Enlace“-Programme (Spanisch-Immersion, Anm.: Madrid) und Übersetzer. Privatschulen und Concertadas-Schulen ziehen aufgrund ihrer Qualität und Flexibilität oft Migranten an: Sie bieten möglicherweise zweisprachige Programme, außerschulische Programme („Servicios Complementarios“) oder religiöse Orientierungen (die für manche Familien wichtig sind) an.

Recht der Kinder auf Bildung und Schultypen

Spanische Verfassung (Artikel 27) und LOE/LOMLOE das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung garantieren. LOMLOE (Ley Orgánica 3/2020) betont insbesondere, dass der Zugang zur Schule auf keiner Grundlage (einschließlich Nationalität oder Rechtsstatus der Eltern) eingeschränkt werden sollte. Der Wortlaut „obligatoria y gratuita para todas las personas“ besagt, dass eine öffentliche Schule jedes Kind im Alter von 6 bis 16 Jahren aufnehmen muss. Für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (Educación Infantil) garantiert der zweite Zyklus (3 bis 6) ebenfalls einen kostenlosen öffentlichen Platz, während der erste Zyklus (0 bis 3) freiwillig und teilweise bezahlt ist.

Schulen sind in drei Kategorien unterteilt:

  • Staat (öffentlich): vollständig vom Staat finanziert. Sie erheben keine Studiengebühren. Dies sind kommunale (oder provinzielle) Kindergärten (Educación Infantil), Grundschulen (Colegio de Educación Primaria) und weiterführende Schulen (Instituto de Educación Secundaria). Beispielsweise sind Kindergärten (0-3) in Madrid ebenfalls kostenpflichtig (públicos, aber mit einer Unterhaltsgebühr), aber 3-6 (cole, „Segundo ciclo“) sind kostenlos. Für sie gilt das „Pflichtprinzip“ – jedes Kind muss seinem Alter entsprechend die öffentliche Schule besuchen.
  • Gemischt (konzertierte Zentren): in Privatbesitz, aber aus dem Haushalt finanziert („Versammlungen“). Sie sind verpflichtet, denselben Lehrplan zu unterrichten wie die öffentlichen Schulen. Ihr Studium ist offiziell kostenlos (das Gesetz verbietet die Zahlung einer Gebühr für die Schulpflicht). Viele gemischte Schulen verlangen jedoch freiwillige Beiträge oder „zusätzliche Gebühren“ für Dienstleistungen (Vereinsvereine, Transport, Handwerk usw.).
  • Privat (privados): erhalten keine Subventionen. Die gesamten Studiengebühren werden von den Eltern getragen. Die Preise variieren stark: Beispielsweise kann ein privater kostenpflichtiger Kindergarten zwischen ~200 und 600 € pro Monat kosten. Privatschulen sind entweder religiös oder alternativ.

Prozess und Dokumente zur Schulanmeldung

Prozess und Dokumente zur Schulanmeldung

Die Schulanmeldung (admisión) erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Anmeldung (empadronamiento) in der Gemeinde: In fast allen Regionen ist vor der Schule eine Bestätigung der Wohnadresse erforderlich. Illegalen Familien wird empfohlen, sich mit ihren Reisepässen und allen Unterlagen für das Haus/die Wohnung (Mietvertrag, Rechnung usw.) an das örtliche Ayuntamiento (Stadtverwaltung) zu wenden, um ein volante de empadronamiento zu erhalten. Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass das Kind in dieser Gemeinde lebt.
  2. Vorbereitung der Dokumente: Je nach Region können sie Folgendes anfordern:
  • Geburtsurkunde des Kindes(acta de nacimiento, beglaubigt durch Übersetzung, falls nicht in Spanisch),
  • Reisepass des Kindes(und/oder Statusbescheinigung der Botschaft),
  • NIE/DNI der Eltern(falls vorhanden; aber das Fehlen einer NIE sollte nicht ungültig werden Zulassung),
  • Buch der Familie oder eine ähnliche Bescheinigung,
  • Medizinische Karte(Carné de salud) – nicht erforderlich bei der Zulassung, wird aber normalerweise bei der Registrierung ausgestellt.
  • Impfbescheinigung sind keine offizielle Schulpflicht (allerdings empfohlen). Für Termine verlangt das Gesetz keinen Impfnachweis; Das Gesundheitssystem überwacht lediglich die Umsetzung des Impfkalenders.
  1. Einreichen eines Antrags: Im Allgemeinen erfolgt die Antragstellung online oder persönlich beim Bildungsdienst am Wohnort. Dabei handelt es sich häufig um ein regionales Portal (z. B. Madrids Secretaría Virtual) oder ein SAE-Büro. Die Bewerbung erfolgt innerhalb der festgelegten Fristen (in der Regel im Frühjahr für das nächste Schuljahr).
  2. Aufnahme in die Schule: Wenn die ausgewählte Schule über genügend Plätze verfügt, ist die Einschreibung des Kindes garantiert. Wenn die Anzahl der Bewerbungen die Plätze überschreitet, werden Kriterien angewendet: Nähe zum Wohnort, Anwesenheit von Geschwistern in der Schule, Zustand der Eltern (große Familien, Arbeitslose, Migranten, usw.), Familieneinkommen. Die Gesetze verlangen, dass keine Diskriminierung aufgrund der Nationalität oder des Status erfolgt und „gleiche Zugangsbedingungen“ gewährleistet sind.
  3. Formalisierung der Einschreibung: Nach Erhalt der „plaza escolar“ müssen Sie das Kind offiziell an der Schule anmelden (immatrikuliert). Dies erfolgt durch die Übermittlung eines vollständigen Dokumentenpakets direkt an die Schule oder über das Portal. Die Schule prüft die Unterlagen und stellt sie aus.
  4. Übergangslösung: Wenn das Kind außerhalb der Aufnahmefrist oder ohne Unterlagen angekommen ist, wird ihm dennoch dringend (ordinario) ein Platz zugewiesen, oft auf der Grundlage der „letzten Aufnahme“. Beispielsweise sind Schulen verpflichtet, einen Schüler unabhängig von den Papieren in die Pflichtschulzone aufzunehmen. Manchmal bietet der SAE-Dienst einen „Campus für die späte Integration“ (Aula de Enlace in Madrid) an, auf dem Kinder die Sprache lernen, bevor sie in den Unterricht gehen.

Es ist zu beachten, dass die Einzelheiten (Bewerbungsort, Fristen, Kriterien) je nach Autonomie (Region) variieren. Normalerweise sind Informationen auf den Websites regionaler Consejerías de Educación oder Stadtportalen verfügbar. In Madrid werden beispielsweise Zulassungsausschreibungen veröffentlicht Secretaría Virtual des Bildungsministeriums.

Gesundheitsvoraussetzungen (Impfungen, Untersuchungen)

In Spanien sind Schulimpfungen nicht obligatorisch. Das Gesundheitswesen empfiehlt einen vollständigen Impfplan, eine Impfbescheinigung ist jedoch gesetzlich nicht erforderlich, um ein Kind in eine Bildungseinrichtung aufzunehmen.Artikel 45 des Ley General de Sanidad (Allgemeines Gesundheitsgesetz) sieht die Prävention von Krankheiten vor, aber „nicht exige tener las vacunas para ir al colegio“ in der Pflichtschulbildung. (Dies wird von der Website des Gesundheitsministeriums Familia y Salud bestätigt: „Las vacunas en España no son obligatorias… No se exige tener las vacunas para ir al colegio [6–16 años].“) Nur private Kindergärten verlangen manchmal Impfpapiere für Kinder unter 6 Jahren.
Was ärztliche Untersuchungen betrifft: Sie sind für die Registrierung nicht offiziell erforderlich sind erforderlich. Die Schulen bieten keine Gesundheitsuntersuchungen zu Beginn an, bieten jedoch möglicherweise regelmäßige Seh-/Zahnuntersuchungen und Gesundheitsgespräche an. Schulkrankenschwestern/Kinderärzte stehen den Schülern zur Verfügung (einige Schulen haben eine Enfermería Escolar). Das Vorhandensein einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung (Tarjeta Sanitaria) wird bei der Aufnahme nicht geprüft. Daher kann ein Kind auch ohne Familiendokumente eine Schulausbildung erhalten.

Kosten und Vorteile (private und konzertante Schulen)

  • Öffentliche Schulen: Die Bildung ist kostenlos. Als Zusatzkosten fallen lediglich Verpflegung (Comedor) und außerschulische Leistungen an, sofern diese in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf können Sie ein kostenloses Mittagessen (beca comedor) für einkommensschwache Familien beantragen: Stipendien werden zentral von der Regierung oder der Region vergeben (in Madrid werden beispielsweise jährlich Bewerbungen für Ayudas de Comedor ausgeschrieben).
  • Teilfinanzierte Schulen (concertadas): erheben offiziell keine Studiengebühren, fordern jedoch häufig freiwillige Beiträge. Beispielsweise zahlen Familien in Madrid im Durchschnitt etwa 136 € pro Monat für eine „Grundversorgung“, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben sein sollte. Darüber hinaus können zusätzliche Gebühren für Transport, Mahlzeiten und Clubs anfallen. Trotz dieser Beiträge bleibt das Recht auf kostenlose Bildung bestehen: gemäß Artikel 88 LOE „ningún centro puede percibir cantidades por enseñanzas gratuitas“. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass gemischte Schulen eine Bezahlung für „nicht wesentliche Dienstleistungen“ verlangen. Links zu spezifischen Kosten finden Sie auf den Webseiten der Schulen; Beispiel: Lyceum Fuenllana gibt eine obligatorische Gebühr von nur 36 €/Monat für die High-School-Ausbildung an.
  • Privatschulen: Die Preise variieren stark. Beispiel: Privatkindergarten in Fuenllana – 390 € pro Monat (1-2 Jahre). Viele private Einstiegsschulen verlangen 300–500 € monatlich, Gymnasien und internationale Schulen 600–800 € (manchmal auch mehr). Es gibt keine offiziellen Preisregelungen – jede Schule legt ihre eigenen Tarife fest (diese müssen gemäß den regionalen Regeln offen auf der Website veröffentlicht werden).

Im Folgenden finden Sie eine Übersichtstabelle der Hauptmerkmale:

Schultyp Finanzierung und Kosten Eintritt Zusätzlich Dienstleistungen Unterrichtssprachen
Öffentlich Das Studium ist kostenlos (finanziert aus dem Budget). Keine Studiengebühren. An Ihrem Wohnort (Escolarización-Zone). Sortiert nach Priorität (Nähe, Brüder, Bedürfnis). Der Eintritt ist garantiert. Kostenloses Schulessen, Bus (in Dörfern). Förderprogramme (Sprachkurse für Neuankömmlinge). Überwiegend auf Spanisch; haben oft zweisprachige Programme (Minderheit der Schulen).
Concertada Teilweise vom Staat finanziert. Die Ausbildung ist offiziell kostenlos, in der Regel wird jedoch eine freiwillige Gebühr (cuota) erhoben. Möglicherweise ist eine Korrektur erforderlich. Gebühr (in der Hauptstadt bis zu ~135 €/Monat). Ähnlich wie öffentlich: nach Zone, unter Berücksichtigung der „Warteschlange“. Studierende aus der Zone sind im Vorteil. Oft gibt es einen verlängerten Tag, Frühstücke und Clubs gegen eine zusätzliche Gebühr. Schulmahlzeiten werden bezahlt (es kann jedoch Zuschüsse geben). Sie bieten Sprachunterstützung (Aulas de Enlace, Übersetzer) und Religionsunterricht (in katholischen Schulen). Spanisch; viele sind religiöser Natur (katholisch) oder teilweise zweisprachig (Englisch/Französisch).
Privat (privatos) Nicht aus dem Haushalt finanziert. Studieren für das Geld der Eltern – von mehreren hundert bis >1000 € pro Monat (inkl. Gebühren, Vollzeit). Eintritt durch Auswahlprüfungen oder nicht wettbewerbsorientiert (je nach Schule). Erfordert eine Zahlung, sodass nur diejenigen verfügbar sind, die zahlen können. Große Auswahl an Dienstleistungen: ganze Tage, Verlängerungen, exklusive Methoden. Mahlzeiten inklusive oder à la carte. Sie haben ihre eigenen Tests. Normalerweise eine Auswahl aus einer großen Anzahl von Sprachen (mehrsprachig, international).

Impfung und Kindergesundheit

Das Gesetz schreibt keine obligatorische Impfung vor für den Besuch einer staatlichen Einrichtung. Das Ley General de Sanidad stellt insbesondere fest, dass die Teilnahme der Eltern am Impfprogramm freiwillig ist und „no se exige tener las vacunas para ir al colegio“ erfolgt. Daher kann die Schulleitung ein Kind ohne Impfung nicht ablehnen. Auch ärztliche Untersuchungen bei der Anmeldung sind bundesweit nicht vorgesehen. Schulen können nur regelmäßige ärztliche Untersuchungen empfehlen (z. B. einen jährlichen Kinderarzt), es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung.

Um ärztliche Leistungen außerhalb der Schule in Anspruch nehmen zu können, ist ein Poliklinikausweis (Tarjeta Sanitaria) für Kinder erforderlich, der jedoch in der Schule nicht vorgelegt wird. Das Recht des Kindes auf kostenlose medizinische Versorgung (einschließlich Impfungen) bleibt gesetzlich bestehen, auch wenn die Eltern keinen Status haben (Informationen zur Gesundheitsversorgung oben).

Praktische Ratschläge

  • Empadronamiento: Als Erstes müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden. In vielen Bezirken ist für die Aufnahme eines Kindes in die Schule eine Meldebescheinigung erforderlich. Wenn die Eltern keine Papiere haben, sind die Gemeinden verpflichtet, mindestens das Kind (in der Regel zusammen mit der älteren Generation) anzumelden – gemäß Die Verfassung gibt Kindern das Aufenthaltsrecht. Bei Schwierigkeiten können Sie sich an die Sozialdienste wenden oder sich an den örtlichen Konsulado wenden.
  • Wo Kontakt: Zuerst – zum Ayuntamiento, um Volantes (Wohnsitzbescheinigungen) zu erhalten. Dann wenden Sie sich an die Concejería/Escuelas infantiles (regionales Bildungsministerium) oder an den nächstgelegenen öffentlichen Kindergarten/Schule, um die Aufnahmetermine zu erfahren. Adressen und Kontakte aller öffentlichen Schulen finden Sie auf den regionalen Websites.
  • Dokumente: Normalerweise werden Folgendes verlangt: der Reisepass/die Geburtsurkunde des Kindes, der Reisepass der Eltern (zur Identifizierung), Familien-Empadronamiento (Volante de empadronamiento), Fotos des Kindes und manchmal Libro de Familia oder eine Bescheinigung der Botschaft. Der Reisepass des Kindes gibt Auskunft über sein Alter. Idealerweise lassen Sie alle Arbeiten ins Spanische übersetzen. Wenn die Dokumente nicht ausreichen (keine Geburtsurkunde oder Reisepass vorhanden), können Schulen eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ausstellen, wenn mindestens eine andere Bescheinigung vorliegt (z. B. der Personalausweis eines Elternteils und eine Geburtsurkunde des Konsulats).
  • Bescheinigungen „für eine Weile“: In einigen Regionen können Sie für diejenigen, die dies tun, eine „vorläufige Schulbescheinigung“ erhalten bin vor Kurzem eingezogen und warte auf Unterlagen. In Katalonien wurde beispielsweise eine vorübergehende Einschreibungserlaubnis für bis zu drei Monate erteilt (ähnlich RDL 7/2018 in der Medizin). Sie müssen sich bei der örtlichen Consejería erkundigen.
  • Hilfe von NGOs und sozialen Diensten: In jeder größeren Stadt gibt es Organisationen (Caritas, Cruz Roja, CEAR usw.), die Migranten in Bildungsfragen beraten. Sie können Ihnen beim Sammeln von Dokumenten helfen, einen Termin vereinbaren oder einen Anwalt für Einwanderungsfragen finden. „Wöchentliche“ Hotline-Nummern finden Sie auf den Websites der Kommunen. Es gibt auch kommunale „Servicios Sociales“, an die Sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten.
  • Sonderfälle: Wenn die Familie den Flüchtlingsstatus hat, können Sie sich für Hilfe bei der Bildung an die Sonderdienste der Migrationsbehörde (SEPIE) wenden. Wenn ein Kind eine Behinderung hat, hat es Anspruch auf zusätzliche Leistungen (Inklusivunterricht, Nachhilfe, Transport) – dies wird durch regionale Gesetze zur Sonderpädagogik geregelt.

Bildungssystem (Stufen)

Bildungssystem (Stufen)

In Spanien ist das System in Stufen unterteilt:

  • Bildung Infantil(Kindergarten): 0-6 Jahre, zwei Zyklen. Der erste Zyklus (0-3 Jahre) ist optional und wird oft teilweise bezahlt; Der zweite Zyklus (3-6 Jahre) ist in staatlichen Einrichtungen kostenlos. Das Ziel ist die frühe Entwicklung, die Vorbereitung auf die Schule.
  • Bildung Primaria(Grundschule): 6-12 Jahre, 6 Klassen. Obligatorisch und kostenlos. Beinhaltet allgemeinbildende Fächer und erste Fremdsprachen. Nach Abschluss – ein Abschlusszeugnis der Sekundarstufe auf der Einstiegsstufe.
  • Educación Secundaria Obligatoria(ESO): 12-16 Jahre, 4 Jahre. Obligatorische weiterführende Schule, ausgewähltes Hauptfach (z. B. Geisteswissenschaften oder Naturwissenschaften). Nach Abschluss wird ein Certificado de Educación Secundaria ausgestellt, danach beginnt das Fasten – obligatorisch (Bachillerato oder Berufsausbildung).
  • Bachillerato: 16-18 Jahre. Zwei Jahre vertieftes Studium (Richtungen: Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften, Physik und Mathematik, Biologie/Chemie oder Kunst). Nach Abschluss – Vorbereitung auf die Universität. Wenn Sie bis zum Alter von 18 Jahren studieren möchten, müssen Sie kostenlos (an einer staatlichen Schule) studieren, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
  • Formación Professional(FP): berufsbildende Sekundarstufe (16 Jahre) – Alternativer Weg. Besteht aus Grado Medio (2 Jahre, nach ESO) und Grado Superior (2 Jahre, nach Bachiler). Kann an öffentlichen ITCs kostenlos sein.

Struktur und Grundsätze werden durch LOE/LOMLOE und regionale Gesetze geregelt.

Warum Privat-/Konzertados wählen

Die offiziellen „Gründe“ für Migranten, die sich für Privat- oder Concertados entscheiden, sind in den Gesetzen nicht direkt aufgeführt. Studien und Berichte weisen jedoch darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Familien ausländischer Arbeitnehmer in öffentlichen Schulen bleiben, höher ist (78 % gegenüber 66 % bei Spaniern). Einige ausländische Familien bevorzugen jedoch aus einer Reihe von Gründen (nicht alle statistisch erfasst) Privatunterricht/Konzertadas:

  • Sprachumgebung: Einige gemischte Schulen bieten erweiterte Englisch- oder andere Sprachprogramme an. Dies ist attraktiv für Familien, die ihrem Kind mehrere Sprachen gleichzeitig beibringen.
  • Religiöse Motive: Konzertados (insbesondere katholische) Schulen können Katholiken oder andere religiöse Migranten anziehen, die nach religiösen Grundsätzen erzogen werden möchten. Familien treffen ihre Wahl auf der Grundlage des „Character Propio“ der Schule (offiziell im LOE angegeben).
  • Verlängerte Öffnungszeiten und Dienstleistungen: Private/Konzertadas haben oft verlängerte Öffnungszeiten (bis 18:00–19:00 Uhr) und Bildungsclubs gegen eine zusätzliche Gebühr. Dies ist praktisch für berufstätige Eltern, die zeitliche Flexibilität benötigen.
  • Reputation und akademische Leistung: In manchen Gemeinden herrscht die allgemeine Überzeugung vor, dass eine „von Eltern/Kirche kontrollierte“ Schule zu besserer Disziplin und besseren Ergebnissen führt. Es gibt nur wenige offizielle Statistiken, aber die Regionen sammeln hochwertige Daten.
  • Begrenzte Anzahl an Orten im Staat. Schulen: In dicht besiedelten Gebieten gibt es möglicherweise nicht genügend Schulen und Kinder werden automatisch lokalen Konzerten zugewiesen. Bei einem Umzug aus anderen Regionen oder Ländern kann die Familie im nächstgelegenen Konzertkomplex, sofern im Bundesstaat, angemeldet werden. Die Schule hat derzeit keine freien Plätze.
    Daher wird die Wahl der Concertada häufig von den persönlichen oder praktischen Vorlieben der Familie und nicht von rechtlichen Hindernissen bestimmt. Es gibt nur wenige offizielle Daten zu den Motiven (hauptsächlich Kaskadenerhebungen und regionale Warnungen), daher können wir keine genauen Statistiken zu diesem Thema bereitstellen.

Tabellen

Vergleich der Schultypen:

Kriterium Staat Konzertiert aya Privat
Eigentümer Staat/Gemeinde (AAPP) Privatpersonen/Stiftungen (Kirche, Kommanditgesellschaft, Unternehmen) Privatpersonen/Organisationen
Finanzierung Komplett aus dem Budget (Budget) persönlich Die Gehälter der Lehrer werden aus dem Budget bezahlt, der Rest durch die Schule Lizenz Komplett auf Kosten der Eltern
Kosten für eine Familie 0€ für Unterricht (100% kostenlos) Es gibt keine Direktzahlungen (rechtlich kostenlos), aber in der Regel leisten Eltern „freiwillige“ Beiträge (~10-150 € pro Monat) Von Hunderten bis >1000 € pro Monat (je nach Schule und Region)
Eintritt Studenten Nach Gebietszone (censo). Alle Kinder in der Zone werden akzeptiert, außer der Reihe sind behinderte Kinder, kinderreiche Familien usw. Ähnlich wie öffentliche (gleiche Verteilung muss beachtet werden); Interne Quoten können berücksichtigt werden (z. B. für sozial Schwache) Durch Test/Interview oder freien Eintritt (abhängig von der Schulpolitik), oft außerhalb der Territorialitätsquote
Zeitplan In der Regel 9:00-17:00, Mittagessen mit 13:00 Oft flexibler: Es gibt erweiterte Tagesgruppen, Clubs. Mitarbeiter lassen Kinder länger. Sehr flexibel (normalerweise 8:00-18:00 oder länger), viele zusätzliche Programme.
Zusätzlich. Dienstleistungen Kostenlose Mahlzeiten (aufgrund von Subventionen), Schulbus (in abgelegenen Gebieten), Lernunterstützung. Spanisch (Aulas, Wechselgeld) Normalerweise bezahltes Mittagessen, bezahlter Transport. Schulen organisieren oft selbst Spanischunterricht oder Dolmetscher (z. B. Garten Aulas Enlace) Voll bezahlte Mittagessen und Busse, Programme für jeden Geschmack, manchmal internationale Prüfungen
Unterrichtssprachen Staatssprache (Kastilisch); in einigen Regionen – Landessprache (Katalanisch, Baskisch) in der Schule. Englisch wird ab der Grundschule eingeführt. Normalerweise ähnlich wie öffentliche Kurse, aber es kann mehr Stunden Fremdsprache geben; Religion ist ein Wahlfach (in katholischen Schulen gibt es ein Fach „Religion“). Großes Angebot (mehrsprachige Programme, internationale Schulen), oft werden Kinder in 2-3 Sprachen gleichzeitig unterrichtet (Englisch, Französisch usw.).

Anmeldeverfahren:

Schritt Aktion Dokumente / Wo einreichen Fristen/Kommentare
1 Empadronamiento Ayuntamiento (Stadtrat) So früh wie möglich: Ohne Anmeldung ist die Schule in der Regel nicht erreichbar eingeschrieben.
2 Sammlung von Dokumenten Pässe (Kind und Eltern), Geburtsurkunde, empadronamiento, Foto Es ist besser, Übersetzungen ins Spanische zu haben: Das Zeugnis wird am häufigsten übersetzt Apostille.
3 Beratung und Wahl der Schule Website der regionalen Bildungsabteilung oder des Escolarización-Unterstützungszentrums Überprüfen Sie die Fristen für die Einreichung von Bewerbungen (normalerweise im Frühjahr davor). Studium).
4 Einreichen eines Antrags auf Zulassung Online-Portal oder Büro „Servicio de Escolarización“ am Standort In Madrid – im Secretaría Virtual de Educación. Einsendeschluss ist in der Regel im April.
5 Warten auf Ergebnisse Das Zentrum veröffentlicht Verteilerlisten (Administration ordinaria und dann extraordinaria).
6 Matriculación (Einschreibung) In der Schule: Kopien von Dokumenten, Fotos einreichen, Formulare ausfüllen Zeitpunkt – unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ergebnisse (normalerweise Mai-Juni). Die Schule gibt einen Stundenplan heraus.

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