Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden in Spanien 2026: vollständige Anweisungen zum Erhalt

Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden ist eine spezielle Einwanderungsregelung, die in Spanien durch das Startup-Gesetz (Ley 28/2022) eingeführt wurde. Es richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und Freiberufler, die remote für ausländische Unternehmen arbeiten. Als „digitale Nomaden“ bezeichnet das Gesetz Menschen, deren Arbeit es ihnen ermöglicht, ständig umzuziehen und gleichzeitig „qualifizierte Arbeit mit immersivem Tourismus zu verbinden“ im Gastland. Das neue Visumregime ermöglicht Ihnen die Einreise nach Spanien mit einem entsprechenden Visum und den rechtmäßigen Aufenthalt hier für bis zu 1 Jahr mit dem Recht auf weitere Verlängerung um bis zu 3 Jahre (mit anschließender Verlängerung um weitere 2 Jahre) und die Registrierung eines dauerhaften Wohnsitzes nach 5 Jahren Aufenthalt.
Wer kann ein digitales Visum/eine digitale Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Wer ist berechtigt: Sie müssen kein EU-Bürger sein (oder kein EU-Recht haben), das Alter erreicht haben Mehrheit und haben einen stabilen Remote-Job. Das Gesetz (Artikel 74 bis Ley 14/2013) verlangt, dass der Antragsteller über eine höhere Ausbildung (oder einen akademischen Abschluss) oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich verfügt. Darüber hinaus müssen Sie für mindestens 3 Monate (und idealerweise etwa ein Jahr) eine echte und kontinuierliche Beschäftigungs- oder Vertragsbeziehung mit einem Unternehmen (oder Kunden) außerhalb Spaniens haben.
Arbeitsbedingungen: Für jede Art von Tätigkeit (Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit) verbietet das Grundgesetz, mehr als 20 % des Einkommens aus spanischen Quellen zu beziehen. Einfach ausgedrückt: Nicht mehr als ein Fünftel Ihrer Remote-Arbeit kann von einem spanischen Unternehmen bezahlt werden. Mit dieser Grenze soll unfaire Beschäftigung durch dieses Visum vermieden werden.
Rechtlicher Rahmen und Vorteile
Mit dem spanischen Startup-Fördergesetz wurde offiziell eine „Aufenthaltserlaubnis für Telearbeit internationaler Art“ (autorización para teletrabajadores internacionales) eingeführt. Es formalisiert die folgenden Vorteile:
- Offizieller Aufenthaltsstatus: Sie erhalten das Recht, in Spanien international aus der Ferne zu leben und zu arbeiten (mit Berichten und Erklärungen, nicht mit einem „Stellenangebot“). Damit sind Sie berechtigt, innerhalb des Schengen-Raums ohne Visumsbeschränkungen zu reisen – Sie können alle 27 EU- und Schengen-Länder frei besuchen, solange Ihr Aufenthalt gültig ist (wie bei anderen Einwohnern auch).
- Verlängerung und langfristiger Status: Das Visum wird zunächst für 1 Jahr ausgestellt (bei Antragstellung aus dem Ausland). Nach Ablauf können Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre umwandeln (sofern Sie sich bereits in Spanien befinden). Diese Aufenthaltserlaubnis kann dann um 2 Jahre verlängert werden, und nach 5 Jahren Aufenthalt muss ein Daueraufenthalt beantragt werden.
- Familienzusammenführung: dem Antragsteller können ein Ehegatte, Kinder und sogar einige Familienangehörige (z. B. Eltern) nachziehen, wenn sie über ausreichendes Einkommen verfügen. Das Gesetz sieht die tatsächliche Möglichkeit der Familienzusammenführung „ab dem Zeitpunkt des Beginns oder zu einem späteren Zeitpunkt“ vor.
- Vereinfachte Verwaltungsverfahren: Sobald Sie in Spanien angekommen sind, können Sie über das Online-Portal UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und erhalten innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort. Nach der Genehmigung muss nur noch ein Ausländerausweis (TIE) mit Fingerabdrücken bei der örtlichen Polizeidienststelle beantragt werden. Das Gesetz hat die Priorität solcher Anträge gestärkt: In Spanien wurde ein speziell konzipiertes elektronisches Verfahren eingeführt (MI-T für den Antragsteller und MI-F für Begleitpersonen).
- Alternatives Visumverfahren: Bei der Beantragung über das Konsulat in Ihrem Heimatland erhalten Sie sofort ein nationales Visum D für 1 Jahr. If you apply through the UGE-CE portal, already being in Spain with a valid Schengen visa, you will immediately receive a residence permit for 3 years without an annual visa stage. The second option is faster and more convenient in 2026.
- No language exams: neither when obtaining nor when extending a visa/residence permit, you are not required to take Spanish language exams or cultural tests (DELE, CCSE) – these requirements are introduced only when obtaining citizenship Spain.
Additional advantages: With a Spanish residence permit, you can open bank accounts and use financial services without restrictions (unlike short-term visas). Dies erleichtert den Zugang zu lokalen Banken (BBVA, Sabadell, Caixa, Santander usw.), Mietwohnungen und anderen alltäglichen Angelegenheiten. Also, a resident can apply for visas of other countries (USA, UK, Japan, etc.) at consulates in Schengen, which is more profitable than traveling to their home country for interviews.
Finanzielle Voraussetzungen (SMI und Einkommensgrenzen)

To confirm financial solvency, you must have a remote income that is a multiple of the Spanish minimum wage (SMI). Ab 2026 beträgt der SMI 1.221 € pro Monat (in 14 Raten), das entspricht ~1.424,50 € in 12 Raten. According to the rules for the initial application for a residence permit (autorización), the main applicant must have resources amounting to 200% of SMI per month. That is approximately 2,849 € per month(200% of ~1,424.5 €).
Family members increase the required amount. Die Standardberechnung lautet: 75 % SMI werden für den ersten unterhaltsberechtigten Angehörigen und 25 % SMI für jedes weitere Familienmitglied hinzugerechnet. For example, if you are traveling with a spouse and child, you will need an income of about 2,849 € (applicant himself) 1,068 € (75% SMI – spouse) 356 € (25% SMI – child) ≈ 4,273 € per month. These amounts are indicated in the official instructions and serve as a guideline when collecting documents.
Important nuance: there may be slight variations in the calculation methodology in different consulates or in the UGE itself. Manchmal ist es zulässig, einen Teil des Bedarfs durch Ersparnisse (Ersparnisse) zu „kompensieren“, wenn die laufenden Zahlungen geringfügig ausreichen. Therefore, before submitting, check with the consulate or immigration lawyer for the current approach.
Sammeln der Dokumente für ein D-Visum
Um ein nationales D-Visum für digitale Nomaden über das Konsulat zu erhalten, bereiten Sie ein vollständiges Dokumentenpaket vor. Die Anforderungen können je nach Ihrer Situation (Freiberufler, Angestellter, Einzelunternehmer usw.) variieren, umfassen jedoch normalerweise Folgendes (alle Dokumente auf Spanisch mit einer Apostille und beglaubigter Übersetzung, wenn Sie einen Antrag aus dem Ausland vorbereiten):
- Completed application form Solicitud de visado nacional. Fill out online or manually, but it is recommended to sign in the presence of the consul.
- International passport, valid for at least 12 months from the date of submission, copies of all completed pages.
- Photos Passmuster (3×4 cm, farbig, auf weißem Hintergrund).
- Bescheinigung über die Zahlungsfähigkeit: Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate und/oder Quittungen (Rechnungen) über den Erhalt von Einkünften in Höhe von mindestens 200 % SMI.
- Bestätigung der Fernarbeit:
- Für angestellte Arbeitnehmer – ein Arbeitsvertrag oder eine offizielle Beschäftigung (Vertrag, Fernarbeitsvereinbarung). Wünschenswert ist ein Schreiben des Arbeitgebers, in dem die Position und die Arbeitserlaubnis aus Spanien bestätigt werden.
- Für Freiberufler/Selbstständige – Vereinbarungen/Verträge mit ausländischen Kunden, Rechnungen oder Zahlungsberichte für mindestens die letzten 3-6 Monate sowie eine Bescheinigung über die Registrierung des Einzelunternehmers (falls vorhanden).
- Diplom oder Bestätigung Qualifikationen: Hochschulzeugnis (mit Apostille) oder Berufserfahrungszeugnis aus dem Arbeitsbuch für 3 Jahre. Dies dient als Bestätigung, dass Sie über die entsprechende Qualifikation bzw. Erfahrung für die angegebene Tätigkeit verfügen. Sie können auch Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber beifügen, in denen Ihre Verantwortlichkeiten und Erfahrungen beschrieben werden.
- Strafregisterbescheinigung aus allen Ländern, in denen Sie in den letzten 5 Jahren mehr als 6 Monate gelebt haben. Mit Apostille versehen und übersetzt (wobei zu berücksichtigen ist, dass einige Konsulate Übersetzungen akzeptieren). Zusätzlich –Erklärung, dass keine Verstöße vorliegen(normalerweise ist dies ein separates Dokument, das bestätigt, dass Sie keine ausstehenden Bußgelder/Verstöße haben).
- Krankenversicherung: allgemeine Anforderung – Verfügbarkeit einer vollständigen Krankenversicherung (die ganz Spanien abdeckt). Selbstbehalte). Entweder ein spanisches Unternehmen oder eine in Spanien anerkannte internationale Versicherungspolice. Für einen Arbeitnehmer wird die Versicherung in Spanien abgeschlossen. Das Dokument muss die gesamte Dauer des Visums abdecken. Eine Reiseversicherung wird nicht akzeptiert.
- Andere Arbeitgeber-/Unternehmensdokumente: Wenn Sie im Rahmen eines Vertrags mit einem Unternehmen arbeiten, erfordert das Kit möglicherweise ein offizielles Arbeitgeberregistrierungsdokument: für ein russisches Unternehmen –Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities, für ein ausländisches Unternehmen – ein Analogon des Certificate of Good Standing oder eines Auszug aus dem Firmenbuch (Apostille), der bestätigt, dass das Unternehmen seit mehr als einem Jahr besteht und Steuern zahlt.
- Lebenslauf (CV): Eine kurze Beschreibung Ihrer Karriere in den letzten 3–5 Jahren mit Auflistung von Unternehmen, Positionen und Verantwortlichkeiten (auf Spanisch oder Englisch). Für den Lebenslauf ist keine Apostille erforderlich.
- Beleg über die Konsulargebühr: In Russland beträgt die Gebühr für ein nationales Visum in der Regel ~16.000 ₽, Zahlung am Ort der Einreichung.
- Zusätzlich für die Familie: für einen Ehepartner – eine Kopie des Reisepasses und Heiratsurkunde; for children – birth certificate. Jede Begleitperson füllt ein eigenes Formular aus und zahlt ihr eigenes Honorar. Die Höhe des erforderlichen Einkommens erhöht sich für jedes Familienmitglied entsprechend den Regeln.
Diese Liste ist allgemein und orientiert sich an den offiziellen Anweisungen des spanischen Innenministeriums. Konsulate erfordern möglicherweise zusätzliche Unterlagen (z. B. Foto, interner Reisepass, spanischer Kontoauszug usw.). Erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrem gewählten Konsulat oder Ihrer Agentur nach den spezifischen Anforderungen.
Antragsprozess
- Paketvorbereitung: Zuerst alle erforderlichen Dokumente zusammentragen, ins Spanische übersetzen (beauftragen Sie einen vereidigten Übersetzer), eine Apostille oder eine offizielle Legalisierung anbringen. Stellen Sie sicher, dass in den Verträgen und Kontoauszügen die Daten der letzten drei Monate sowie Einzelheiten zu den Gegenparteien und Zahlungsbeträgen angegeben sind. Der komplette Dokumentensatz kann nach einer Checkliste geordnet werden, sodass nichts übersehen wird.
- Anmeldung beim Konsulat: Wenn Sie ein D-Visum beantragen, vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch/Termin beim spanischen Konsulat an Ihrem Wohnort/Ihrer Staatsbürgerschaft (oder an Ihrem aktuellen Wohnort, falls dieser abweichend ist). Bezahlen Sie die Konsulargebühr und reichen Sie Ihre Dokumente am vereinbarten Tag ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1-3 Monate.
- Beantragung eines Visums und Einreise: Sobald Sie Ihren Reisepass mit Ihrem Visum erhalten haben, können Sie nach Spanien einreisen und für die Dauer Ihres Visums in der EU bleiben. Sie können nicht länger als im Visum angegeben bleiben und müssen sich ab dem Zeitpunkt der Einreise offiziell registrieren (erhalten Sie eine NIE-Ausländernummer).
- Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (residencia) innerhalb Spaniens: Wenn Sie ein D-Visum erhalten haben und sich in Spanien befinden, müssen Sie 60 Tage vor Ablauf des Visums oder früher (z. B. unmittelbar nach der Ankunft) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen Unterkunft und Arbeit (autorización de residentcia para teletrabajo). Dies erfolgt über das UGE-CE-Portal (Ministry of Migration). Sie müssen ein ähnliches Dokumentenpaket erneut zusammenstellen (MI-T-Formulare für den Antragsteller und MI-F für die Familie, Gebühren ca. 790 € pro Person unter Verwendung des Codes 790-038 zahlen). Warten Sie nach dem Hochladen der Dokumente auf eine Entscheidung (bis zu 20 Werktage, plus weitere 10 für Anträge). Wenn die Antwort „Ja“ lautet, müssen Sie einen Termin auf der Polizeistation vereinbaren, um Ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und eine TIE-Karte (Tarjeta de Identidad de Extranjero) zu erhalten. Sobald Sie die Bescheinigung erhalten haben, leben Sie als Einwohner rechtmäßig in Spanien.
Der gesamte Prozess – von der Einreichung der Unterlagen bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – dauert in der Regel 2-3 Monate unter strikter Einhaltung aller Formalitäten. Sie gelten dann im Rahmen des digitalen Visums als Einwohner Spaniens.
Steuern und Sozialabgaben
- Einkommensteuer (IRPF): Als Einwohner Spaniens müssen Sie eine spanische Steuererklärung einreichen und eine progressive Einkommensteuer zahlen. Die IRPF-Sätze für Einwohner für 2026 liegen je nach Einkommensniveau zwischen 19 % und 47 % (maximaler Satz von 47 % für Einkommen über ≈300.000 €).
- Beckham-Steuersystem: Neue Einwohner können bei der Umstellung auf spanische Besteuerung für die ersten 6 Jahre eine Sonderbehandlung (Ley Beckham) wählen bleiben. Dann werden Einkünfte bis zu 600.000 € mit einem festen Steuersatz von 24 % besteuert, und ausländisches passives Einkommen wird in Spanien nicht deklariert. Dies ist für hohe Einkommen von Vorteil.
- Sozialversicherung (Seguridad Social): Wenn Sie von Spanien aus arbeiten, müssen Sie Beiträge zum Sozialversicherungssystem leisten.
- Autonomo (Selbstständige, Freiberufler): Ab 2023 beträgt das Grundminimum ca 653 €/Monat (je nach Einkommen). Bei der Erstregistrierung fällt eine „Tarifgebühr“ an – ein fester Beitrag von 80 € pro Monat für die ersten 12 Monate (siehe offizielle Informationen von MTSP). Danach erhöht sich der Tarif auf das Standardniveau. Es gibt Subventionen nach Regionen: In einigen Autonomien (Andalusien, Madrid, Kanarische Inseln usw.) wird die erste jährliche Zahlung von Sozialbeiträgen durch digitale Nomaden teilweise kompensiert.
- Belasteter Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen etwa 30 % des Gehalts an das Sozialversicherungssystem (Arbeitgeberbeteiligung ~23 %, Arbeitnehmer ~6 %). Wenn Sie im System eines anderen Staates angemeldet bleiben (Bescheinigung A1), müssen diese Beiträge in Spanien nicht gezahlt werden. Ebenso sind ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (zum Beispiel mit Russland) und eine Bescheinigung über die Übertragung der Sozialversicherung von den Beiträgen befreit.
- Mehrwertsteuer (IVA): Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 21 % für die meisten Dienstleistungen und Waren. Selbstständige sind verpflichtet, auf ihre Leistungen Mehrwertsteuer zu erheben und Steuererklärungen einzureichen. Für Dienstleistungen für Kunden aus anderen EU-Ländern gilt ein Reverse-Charge-Mechanismus – der spanische Freiberufler zahlt 0 % auf die Rechnung des einzelnen Unternehmers und der Kontrahent zahlt die Mehrwertsteuer in seinem Land.
Nützliche Tipps

- Anmeldung am Wohnort: Prüfen Sie bei der Wohnungssuche die Möglichkeit, „empadronamiento“ (Anmeldung an der Adresse) zu erhalten. Dies ist für die meisten bürokratischen Verfahren erforderlich (Erhalt einer NIE, Registrierung, Kontoeröffnung).
- Auswahl einer Region: In großen Städten (Madrid, Barcelona, Valencia) werden Dokumente schneller bearbeitet und Dienstleistungen sind besser zugänglich (Kliniken, Konsulate, Gesten). Aber Wohnen ist dort teurer. Einige Einwohner bemerken beispielsweise, dass in Malaga oder an der andalusischen Küste die Miete in einem milden Klima günstiger ist. Denken Sie an die Vororte: Transport und Wohnen mögen besser sein, aber der Unterschied im Komfort ist gering.
- Bankkonto: Eröffnen Sie ein lokales Konto, bevor Sie sich für die Sozialversicherung anmelden. Sie benötigen einen Reisepass, eine TIE (sobald Sie sie erhalten haben) und einen Einkommensnachweis. Online-Banken wie Revolut/Wise sind weniger geeignet: Es ist besser, eine traditionelle Bank zu wählen. Normalerweise ist ein Mietvertrag oder eine Rechnung auf Ihren Namen erforderlich.
- Integration und Sprache: Obwohl Spanischkenntnisse für das Visum nicht erforderlich sind, beginnen Sie mit dem Erlernen der Sprache für ein angenehmes Leben. In vielen Kleinstädten gibt es nur wenige Englischsprachige. Laden Sie Duolingo herunter, finden Sie Kurse oder einen Tutor. Kommunizieren Sie mit Expats – in Großstädten gibt es Gemeinschaften von IT-Spezialisten, Freiberuflern und Unternehmern. Beteiligen Sie sich auch an lokalen Interessenclubs (Sport, Yoga, Kunst) – so passen Sie sich schneller in die Umgebung ein.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Ist es möglich, mit einem Nomadenvisum für ein spanisches Unternehmen zu arbeiten? Wenn Sie als Einzelunternehmer (autonom) registriert sind, ja – aber nur bis zu 20 % Ihres Gesamteinkommens können von spanischen Kunden stammen. Angeheuerten Mitarbeitern ist es offiziell nicht gestattet, mit diesem Visum für Spanier zu arbeiten (es bedeutet immer noch, außerhalb Spaniens zu arbeiten).
- Wie lange dürfen Sie mit diesem Visum in Spanien bleiben? The visa is issued for a year. Nach Einreise mit Visum erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre. Früher galt für die Aufrechterhaltung des Aufenthalts eine Regel von „183 Tagen“ – jetzt gibt es keine derartigen Einschränkungen für einen digitalen Aufenthaltstitel.
- Ist eine Verlängerung eines Visums nach Ablauf möglich? The visa itself cannot be extended. Stattdessen wandeln Sie es in eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) um – sobald Sie mit einem Visum einreisen, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien. Nach Abschluss einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis können Sie diese um zwei Jahre verlängern und anschließend einen Daueraufenthalt beantragen.
- Welche zusätzlichen Kosten muss ich bei einem Umzug berücksichtigen? Legen Sie zusätzlich zu den Konsulargebühren und notariellen Übersetzungen ein Budget für Miete (in der Regel 1-2 monatliche Anzahlungen), Zahlung von Sozialbeiträgen (für Autonomos ab 230 €/Monat), Steuern (progressive Einkommensteuer, Mehrwertsteuer) und Haushaltsausstattung (Möbel, Geräte, Papierkram) fest. In den ersten Monaten lohnt es sich, ein „Polster“ an Ersparnissen für 3-6 Monate Aufenthalt in Spanien zu haben.
- Benötige ich Spanisch, um ein Visum zu erhalten? No, language proficiency will not be checked. Es lohnt sich jedoch, mit dem Lernen für ein angenehmes Leben zu beginnen.